Am 29. November 2026 findet die Gesamterneuerungswahl der Kirchenpflege und des Kirchenpflegepräsidiums, der Pfarreileitung und der Synodalen für die Amtsperiode 2027–2030 statt.
Im ersten Wahlgang kann für die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Synodalen in der Kirchgemeinde jede stimmberechtigte Person gültige Stimmen erhalten.
Wahlvorschläge für die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Synodalen sind von mindestens 10 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde zu unterzeichnen und beim Präsidium der Finanzkommission:
Röm. Kath. Kirchgemeinde Birmenstorf / Wahlbüro
Simon Riedweg, Badenerstr. 45 b, Birmenstorf
bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag (d.h. bis am 16. Oktober 2026, 12.00 Uhr) einzureichen. Das erforderliche Formular kann beim Pfarreisekretariat bezogen werden.
Für die Pfarreileitung sind nur die vom bischöflichen Ordinariat vorgeschlagenen Personen wählbar.
(§ 29a Gesetz über die politischen Rechte; § 21a Verordnung über die politischen Rechte)
Birmenstorf, 1. September 2026 Kath. Kirchgemeinde Birmenstorf, Kirchenpflege