Gemäss Art. 30 Abs 5 des Organisationsstatut der Röm-Kath Landeskirche des Kantons Aargau können 20 oder mehr Stimmberechtigte verlangen, dass ein bestimmtes Geschäft auf die Traktandenliste der nächsten Kirchgemeindeversammlung gesetzt wird. Ein solches Begehren ist zu begründen und der Kirchenpflege mindestens 90 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich einzureichen - also bis spätestens 18. August 2026.